Die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätte arbeiten bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen.
Das pädagogische Personal berät und unterstützt Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Dabei sind die Eltern die Experten ihrer Kinder.
Zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger wird der Elternbeirat und Rat der Tageseinrichtung gebildet. Die Eltern der Einrichtung besuchen die Elternversammlung. Zu den Aufgaben der Elternversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung.
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertreter des Trägers, des Personals und des Elternbeirates.
Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung von Elternbeiräten zusammenschließen und ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe vertreten.
Die Versammlung der Elternbeiräte wählt den Jugendamtselternbeirat.
Der Jugendamtselternbeirat kann auf Landesebene in einer Versammlung den Landeselternbeirat wählen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Kinderbildungsgesetz NRW